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Das Sozialticket kommt auch im VRR

20.07.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Als Pilotprojekt wird der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zum 1. November 2011 ein Sozialticket für 29,90 Euro für Anspruchsberechtigte anbieten. In geheimer Abstimmung wurde diese Entscheidung vom VRR-Verwaltungsrat gestern (19. Juli 2011) in Essen getroffen. Es wird zunächst bis zum 31. Dezember 2012 angeboten.

Es wird als Monatsticket im Gültigkeitsbereich der Preisstufe A – also des jeweiligen Wohnortes – angeboten. Auf Basis eines Ticket1000 hat das Sozialticket folgende weitere Merkmale: kostenfreie Mitnahme von maximal drei Kindern bis 14 Jahren nach 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Ein ZusatzTicket zum regulären Preis ermöglicht die Erweiterung des Geltungsraumes.

„Bei den Diskussionen um die Einführung eines Tickets für Geringverdiener standen insbesondere die zu erwartenden Mindereinnahmen im Fokus“, erklärt VRR-Vorstand Klaus Vorgang. „Deshalb erfolgt die Einführung vorerst im Rahmen eines Pilotprojektes, welches unter Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers nach einem Jahr überprüft werden soll“, so Vorgang weiter. „Durch die Einführung des Tickets kann es bei den VRR-Verkehrsunternehmen zu Mindereinnahmen in Höhe von bis zu elf Millionen Euro pro Jahr kommen und dabei sind die vom Land NRW zugesagten Unterstützungen bereits eingerechnet“, erklärt Vorgang weiter.

Zusätzlich wurde daher eine Freiwilligkeit vereinbart. So haben sich alle politischen Vertreter bereits im Grundvertragsausschuss bereit erklärt, sicher zu stellen, dass den Verkehrsunternehmen Ausgleichsleistungen für sogenannte gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gewährt werden.

Damit müssen Städte und Gemeinden den Verkehrsunternehmen die Mindereinnahmen aus dem Sozialticket erstatten. Wenn sie dass nicht gewährleisten können – und es gibt eine Reihe Städte an Rhein und Ruhr, die auf Grund ihrer Haushaltslage damit Probleme haben – müssen sie es bis zum 30. September 2011 dem VRR mitteilen. Dies gilt auch, wenn sie es aus anderen Gründen nicht wollen. Es könnte also so kommen, dass im Bereich des VRR nicht in jeder Stadt das SozialTicket angeboten wird.

Zum Erwerb berechtigt ist mindestens der in den Richtlinien SozialTicket 2011 des Landes NRW benannte Personenkreis, d. h. Bezieher nachstehend benannter Leistungen:

* ALG II oder Sozialgeld nach SGB II

* Leistungen nach SGB XII

* Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz BVG

* Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Darüber hinaus Bezieher folgender Leistungen:

* Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene

* Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz WoGG

Der Nachweis zur Berechtigung erfolgt durch die JobCenter und städtischen Ämter der Städte und Kreise.

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