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Finanzierung des Sozialtickets in NRW ist gesichert

08.08.11 (Allgemein) Autor:Test Kunde

Im Juli hatte der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) die Einführung eines Sozialtickets für Bezieher von Sozialleistungen und Wohngeld zum 1. November 2011 beschlossen. Das Sozialticket soll 29,90 Euro kosten. Dabei war eine Freiwilligkeit vereinbart worden. Die Verkehrsunternehmen erhalten für die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen Ausgleichsleistungen von den Städten und Gemeinden.

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Klaus Vorgang, VRR-Vorstand sagte im Juli: „Bei den Diskussionen um die Einführung eines Tickets für Geringverdiener standen insbesondere die zu erwartenden Mindereinnahmen im Fokus. Deshalb erfolgt die Einführung vorerst im Rahmen eines Pilotprojektes, welches unter Beteiligung eines Wirtschaftsprüfers nach einem Jahr überprüft werden soll. Durch die Einführung des Tickets kann es bei den VRR-Verkehrsunternehmen zu Mindereinnahmen in Höhe von bis zu elf Millionen Euro pro Jahr kommen und dabei sind die vom Land NRW zugesagten Unterstützungen bereits eingerechnet“.

Die Verkehrsunternehmen im VRR haben ganz klar signalisiert, dass sie die Mindereinnahmen nicht tragen wollen, zumal viele der Berechtigten ohnehin z.B. ein Ticket1000 für rund 38 Euro haben. Neukunden wird man mit dem Sozialticket kaum erreichen. In den Städten und Kreisen begann daraufhin eine lebhafte Diskussion in den Stadt- und Kreisräten, weil sich viele Kommunen die Ausgleichszahlungen nicht leisten können. Bis zum 20. September haben sie Zeit, dem VRR mitzuteilen, ob sie ein Sozialticket einführen wollen oder nicht. So wäre es zu einem Flickenteppich innerhalb des VRR gekommen.

Nun stellt das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen und Verkehrsverbünden in NRW, die ein Sozialticket einführen, für das Jahr 2011 eine Förderung von 15 Millionen Euro bereit. Für die Folgejahre sind jeweils 30 Millionen vorgesehen. Damit hat Hannelore Kraft ihr Wahlversprechen eingelöst.

Der parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Horst Becker stellte in Düsseldorf die neue Richtlinie des Landes für das Sozialticket vor. „Mit der Einführung des Sozialtickets erfüllen wir ein wichtiges Versprechen unserer Koalitionsvereinbarung: Mobilität gehört für alle Bevölkerungsschichten zu einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft. Wir können nicht so tun, als sei die Frage, ob sich jemand ein Ticket für den ÖPNV leisten kann, reine Privatsache“, sagte Becker.

Ab sofort können alle kreisfreien Städte, Kreise und Verkehrsverbünde in NRW eine Förderung für die Einführung eines Sozialtickets beantragen. „Wir freuen uns, dass das Innenministerium auf unsere Hinweise den Weg dafür freigemacht hat, dass Kommunen im Haushaltssicherungskonzept oder Nothaushalt das Sozialticket anbieten können und die Menschen dort damit nicht benachteiligt werden“, so Becker. Die Förderung soll vollständig in die Reduzierung des Ticketpreises fließen.

Sozialticketberechtigt sind nach der Richtlinie alle Personen, die Arbeitslosengeld und Sozialgeld, Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen. Der Kreis der Berechtigten kann von Kommunen auch erweitert werden, etwa um Geringverdiener oder Wohngeldempfänger.

Auch scheint es sich jetzt nicht mehr um ein Pilotprojekt zu handeln, da das Land bereits Haushaltsmittel für die Folgejahre eingeplant hat. Unklar ist jedoch, warum für den Zeitraum von November bis Dezember 2011 ein Förderbetrag von 15 Millionen, für die Folgejahre aber von Januar bis Dezember nur dreißig Millionen bewilligt wurden. Damit stehen für November und Dezember jeweils 7,5 Millionen, für die Folgemonate ab 2012 aber nur jeweils 2,5 Millionen zur Verfügung. Ist das Rot-Grüne Mathematik oder will Frau Kraft die Kommunen aufs Glatteis führen? Bleiben sie oder die Verkehrsunternehmen am Ende doch auf Ihren Mindereinnahmen sitzen?

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