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VRR: Kurzfristige Lösung mit DB Regio gesucht

17.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Die x-Wagen sollen von der Schiene verschwinden.Gut eine Woche nachdem der Bundesgerichtshof den Verkehrsdurchführungsvertrag zwischen Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und DB Regio NRW GmbH wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht gekippt hat, ist man auf Seiten des Aufgabenträgers weiterhin bestrebt, eine kurzfristige und konstruktive Lösung mit der Deutschen Bahn und dem Land zu finden.

Bereits am 9. Februar, also einen Tag nach dem Gerichtsurteil, fand ein erstes Gespräch zwischen Spitzenvertretern aller beteiligten Parteien statt. Es sind, so VRR-Geschäftsführer Martin Husmann, vier bis sechs Stellschrauben vorhanden, an denen im Rahmen der Tenorierung aus Karlsruhe zu drehen ist – jedoch ist das vollständige Urteil noch nicht zugestellt worden.

Für das Jahr 2011 besteht dabei eine besondere Schwierigkeit: Die Zusatzleistungen, die seit dem Fahrplanwechsel im Dezember erbracht werden, haben derzeit keine vertragliche Grundlage. Das betrifft insbesondere auch solche Leistungen, für die DB Regio gesonderte Investitionen tätigen musste, wie der sechste Waggon auf den Linien RE 1 und RE 5 oder der fünfte Waggon auf der Linie RE 2. Weniger problematisch ist dabei die längere abendliche Betriebszeit der Linie RE 6 im Ruhrgebiet, hierzu werden Züge genutzt, die bislang in den Abendstunden im Abstellgleis standen.

Das neue S-Bahnkonzept, das gerade im Düsseldorfer Hauptbahnhof für eine massive betriebliche Entlastung sorgt, habe für DB Regio – so Martin Husmann – immense betriebswirtschaftliche Vorteile. Daher geht man beim Aufgabenträger davon aus, dass DB Regio ein hohes Eigeninteresse daran habe, nicht wieder den alten Stand einzuführen.

Dazu ein paar kurze erklärende Worte: Bis Dezember 2009 endete die S 1 aus Dortmund kommend in Düsseldorf. Sie fuhr dann in ein Wendegleis, das sich in der Ausfahrt Richtung Friedrichstadt befindet. Sie hat dabei die Linien S 8, S 11 und S 28 erheblich gestört. Die S 11 kam aus Richtung Friedrichstadt und endete überlicherweise in Düsseldorf-Wehrhahn und fuhr in der Hauptlastzeit nach Wuppertal-Vohwinkel.

Die S 7 war die kürzeste S-Bahnlinie im VRR. Sie fuhr nur vom Terminalbahnhof am Rhein-Ruhr Flughafen in Düsseldorf bis Solingen. Dabei war sie im Düsseldorfer Hauptbahnhof ein erheblicher Störfaktor für alle anderen S-Bahnen. Mittlerweile übernimmt die S 11 den Abschnitt zum Flughafen-Terminal und S 1 wurde nach Solingen verlängert.

So muss die S 1 nicht mehr Richtung Friedrichstadt zum Wenden fahren, während die S 11 auch weiterhin Richtung Wehrhahn fährt, dafür fällt die S 7 jedoch weg. In der Hauptlastzeit fährt zudem eine neu eingeführte Zusatzlinie S 68 von Langenfeld am Rhein bis Wuppertal-Vohwinkel. Sie ersetzt dabei sämtliche bisherige Verstärkerleistungen rund um Düsseldorf.

Dadurch konnte der Betriebsablauf insgesamt auf ein solides Fundament gestellt werden. Der Düsseldorfer Hauptbahnhof, bis dahin größter Verspätungsherd im S-Bahnnetz am Niederrhein, wurde nachhaltig entschärft.

Derzeit werden S 6 und S 68 noch mit lokbespannten x-Wagenzügen gefahren. Der 2009 abgeschlossene und jetzt gekippte Verkehrsdurchführungsvertrag sah die Beschaffung von Neubaufahrzeugen des Typs ET 430 vor. Dafür gibt es nun keine vertragliche Grundlage mehr. Jedoch suchen alle Parteien eine Lösung, um das Rollmaterial dort zu verbessern.

Für den Fall, dass man zu keiner Einigung kommt, wird der VRR jedoch das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wieder betreiben. Dafür wäre dann auch weiterhin Rechtsanwältin Ute Jasper von der Düsseldorfer Kanzlei Heuking und Partner zuständig. Der VRR geht auch im umstrittenen Vertrag von 2003/2004 davon aus, dass eine beihilferechtswidrige Überkompensation vorliegt.

Für den Fall, dass die Europäische Kommission den jetzt wieder gültigen Vertrag im Hinblick auf das Beihilferecht einkassiert und eine Überkompensation feststellt, kündigte Martin Husmann an, dass man zunächst einmal auf die SPNV-Umlage verzichten würde, die die Kreise und kreisfreien Städte bislang zu zahlen haben.

Aber auch so wird sich die finanzielle Lage in den kommenden Jahren weiter verbessern: Ausschreibungen werden dafür sorgen, dass der Preis für den einzelnen Zugkilometer sinkt und man auch insgesamt mehr Verkehr bestellen kann. Der im Juni 2008 vorgelegte Ausschreibungsfahrplan hat im Hinblick auf die dort genannten Linienbündel wieder Bestand – er wurde vor dem jetzt gekippten Vergleich beschlossen – allerdings kann sich der Zeitraum der Ausschreibung verschieben.

Bild: MB79. Lizenz: CC-by-SA 3.0

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