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VRR: Minister Voigtsberger fordert neuen Kompromiss

10.02.11 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Nachdem der Bundesgerichtshof dem vom früheren Landesverkehrsminister Oliver Wittke (CDU) vermittelten Verkehrsdurchführungsvertrag zwischen Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR und DB Regio NRW GmbH wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung gekippt hat, fordert der amtierende Minister Harry Voigtsberger (SPD) eine neue Einigung.

Voigtsberger: „Das Gericht hat Klarheit geschaffen. Den VRR wird das Urteil vor erhebliche Probleme stellen. Ich erwarte vom VRR und der DB Regio, dass sie sich wieder zusammensetzen und nach konkreten Lösungen im Interesse der Fahrgäste suchen. Beide tragen eine gemeinsame Verantwortung für die Kundinnen und Kunden im Gebiet des VRR, daran hat die heutige Gerichtsentscheidung absolut nichts geändert.“

Das von Voigtsberger geleitete Ministerium hatte im letzten Jahr versucht, das Allgemeine Eisenbahngesetz über eine Bundesratsinitiative dahingehend anzupassen, dass solche Direktvergaben erlaubt sind. Federführend dabei war Ministerialdirigent Oliver Wolff (CDU), der noch im ersten Halbjahr 2011 zum Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) wechseln wird – dessen größter Beitragszahler ist die Deutsche Bahn.

Die Vorteile, die sich für die Fahrgäste aus dem jetzt gekippten Vertrag ergeben haben, sollen erhalten bleiben, fordert der Minister. „Das RE-Konzept darf durch den VRR nicht in Frage gestellt werden. Der Fahrplan ist angepasst, die zusätzlichen Wagen sind bestellt, die Loks im Umbau – da darf es kein Zurück geben“, betonte Voigtsberger.

Das hängt primär davon ab, ob die Landesregierung bereits zugesagte 123 Millionen Euro auch weiterhin zur Verfügung stellt oder ob sie das Geld einbehält. Sollte letzteres der Fall sein, müsste der VRR sowohl seine Träger – die Kreise und kreisfreien Städte – zur Kasse bitten als auch sein Angebot erheblich ausdünnen. Nach diesen Äußerungen Voigtsbergers ist das aber unwahrscheinlich geworden.

Denn das neue RE-Konzept wurde, auch auf Druck der Landesregierung, bereits im Dezember 2010 eingeführt. Damals bereits war der Vertrag angegriffen worden und sowohl die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf haben ihn für unwirksam erklärt. Auch das Urteil des Bundesgerichtshofes war allgemein erwartet worden.

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