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VRR sucht kurzfristig neue Gespräche und sieht keine Auswirkungen für die Fahrgäste

08.02.11 (VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Der Vergleichsvertrag zwischen VRR und DB Regio NRW ist mit dem heutigen Urteil des BGH hinfällig geworden. Die schriftliche Entscheidungsbegründung des BGH wird ausgewertet, sobald sie vorliegt. Außerdem werden neue Gespräche mit DB Regio NRW gesucht, um einen außergerichtlichen Vergleich im Rahmen des Urteils auszuloten. Für den VRR steht allerdings fest, dass trotz der Diskussionen über die Vertragsgrundlagen vorerst keine Auswirkungen für die Fahrgäste vorhanden sind.

Juristisch gelte ab sofort der Verfahrensstand von bis Dezember 2008. Allerdings wird eine Vergleichslösung gesucht. So erklärte VRR-Vorstandssprecher Martin Husmann, dass es Ziel des VRR sei, eine außergerichtliche Einigung mit DB Regio zu erreichen. Es seien jedoch die Möglichkeiten eines Vergleichs ohne Vertragsverlängerungen sehr schwierig geworden, da im Gegenzug wesentliche Teile von Nahverkehrsleistungen in den Wettbewerb überführt werden müßten.

Außerdem haben die zusätzlich erbrachten RE-Leistungen, wie etwa die Führung des RE 6 zwischen Dortmund und Düsseldorf auch in den späten Abendstunden oder die ganztägig stündlich verkehrende RE 11, ihre vertragliche Grundlage verloren. Der VRR geht jedoch davon aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen in den wohl anstehenden Gesprächen die Leistungen nachträglich sichern wolle.

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