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Wie glaubhaft ist das Eisenbahnbundesamt?

03.10.10 (Allgemein) Autor:Jürgen Eikelberg

Es ist mit verwirrend noch ziemlich nett gesagt. Erst fordert die Bonner Behörde die DB Projektbau dazu auf, Nachweise vorzulegen, inwiefern die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden – vorher dürfen keine Bäume gefällt werden. Dann wird irgendwas eingereicht, das die Stuttgart-Karlsruher Außenstelle gerade prüft, derweil darf fröhlich weitergefällt werden. Ja was denn nun?

Was ist da los? Warum wird die Bauaufsicht auf eine Art und Weise ausgeführt, die mit „lasch“ noch sehr freundlich beschrieben ist? Ähnlich sah es ja bereits bei der Fledermauspopulation im Bonatzbau aus. Liegen da vielleicht alte Bundesbahnseilschaften vor? Wer zu Zeiten der alten Behördenbahn Seit‘ an Seit‘ gestanden hat, der ist sich vielleicht auch jetzt noch stärker verbunden als es eigentlich gut wäre?

Oder hat das Eisenbahnbundesamt vielleicht gar nicht mehr die notwendige Autorität? Zumindest im Bereich Infrastruktur gab es in letzter Zeit zwischen DB und EBA bereits Kraftproben, bei denen man ganz klar sagen muss, dass sie zu Gunsten der Bahn ausgegangen sind. Als Beispiel seien die rechtswidrigen Rückbauten auf der rechten Rheinstrecke genannt.

Auch in diesem Fall hat die DB durch das Abklemmen bestimmter Gleise Fakten geschaffen. Das Eisenbahnbundesamt ordnete im Jahr 2009 eine Wiederinbetriebnahme an, aber damit muss so schnell nicht gerechnet werden. Es war stets die Ansage, dass die Bahn gar keine Strecken stilllegen können, dafür sei das EBA zuständig: Die Realität sieht anders aus. Mittlerweile ist erwiesen, dass eine Zustimmung des Eisenbahnbundesamtes für Gleisrückbauten de facto nicht erforderlich ist.

Und da stellt sich auch bei Stuttgart 21 die Frage: Hat das Eisenbahnbundesamt de facto in der Lage, einen Baustopp anzuordnen? Oder kann es nur noch abnicken, was sowieso nicht zu verhindern ist?

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